Rechtsprechung
   BSG, 14.08.1990 - B 13 RJ 27/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7764
BSG, 14.08.1990 - B 13 RJ 27/02 R (https://dejure.org/1990,7764)
BSG, Entscheidung vom 14.08.1990 - B 13 RJ 27/02 R (https://dejure.org/1990,7764)
BSG, Entscheidung vom 14. August 1990 - B 13 RJ 27/02 R (https://dejure.org/1990,7764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,7764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 25/94

    Verfolgteneigenschaft iS. des § 20 WGSVG bei Flucht in das Innere der Sowjetunion

    Auszug aus BSG, 14.08.1990 - B 13 RJ 27/02 R
    Nach dieser Vorschrift, die in § 1 Abs. 1 BEG die für alle weiteren Vorschriften des BEG maßgebliche Legaldefinition enthält (BSG SozR 3-5070 § 20 Nr. 6), sind Verfolgte iS des Gesetzes die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, die aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt worden sind und hierdurch Schaden an Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, in ihrem beruflichen oder ihrem wirtschaftlichen Fortkommen erlitten haben (Verfolgte).

    Soweit der BGH nach Sinn und Zweck des BEG darauf abgestellt hat, dass der anfängliche - also bei Beginn der Flucht bestehende - Auslandsaufenthalt einem verfolgungsbedingten (ausgleichspflichtigen) Schaden entgegenstehe, weil sich (nur) das allgemeine Risiko der Kriegs- und Fluchtschäden verwirklicht habe und deshalb der Geflohene "nicht entschädigungsberechtigt" sei (BGH LM Nr. 89 zu § 1 BEG 1956; Nr. 49, 51 zu § 2 BEG 1956), können diese Grundsätze, wie der Senat bereits ausgeführt hat (Senatsurteil vom 9. August 1995 - 13 RJ 25/94 - BSG SozR 3-5070 § 20 Nr. 6), nicht ohne weiteres auf das Sozialrecht übertragen werden.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (LM Nr. 89 zu § 1 BEG 1956; Nr. 49, 51 zu § 2 BEG 1956) und des BSG (SozR 5070 § 9 Nr. 3; SozR 3-5070 § 20 Nr. 6) ist der Begriff der konkreten Verfolgung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen nicht auf unmittelbare Eingriffe in die Lebenssituation des Verfolgten beschränkt, sondern auch dann gegeben, wenn eine allgemeine Verfolgungsgefahr bestand, die bei verständiger Würdigung erwarten ließ, dass der Einzelne in absehbarer Zeit von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen betroffen sein würde und er sich dieser Gefahr durch Auswanderung oder durch andere Weise entzog.

    Insbesondere bei den so genannten Gruppenverfolgten - wie den Juden - ist danach eine Entschädigung auch dann geboten, wenn sie die Gefahr eines gewaltsamen Zugriffs mit gutem Grund als gegenwärtig ansehen durften und sich ihr durch Flucht entzogen haben, ohne abzuwarten, bis sich die gefährliche Entwicklung zum nahe bevorstehenden Zugriff verdichtet hatte (vgl BSG SozR 3-5070 § 20 Nr. 6).

    Den Angehörigen einer von den nationalsozialistischen Machthabern verfolgten Rasse iS des § 1 BEG war nicht zuzumuten, den Beginn konkreter Verfolgungsmaßnahmen gegen ihre Person abzuwarten und erst dann in das Ausland zu flüchten (BSG SozR 3-5070 § 20 Nr. 6).

    Ob zum Zeitpunkt der Flucht des Klägers auch andere allgemeine Fluchtbewegungen in der Bevölkerung vor den herannahenden rumänischen bzw deutschen Truppen stattgefunden hatten (vgl hierzu BSG SozR 3-5070 § 20 Nr. 6), ist letztlich unerheblich, weil nach den - von der Beklagten ebenfalls nicht angegriffenen - Feststellungen des LSG die Flucht des Klägers allein davon bestimmt war, dass er sich der drohenden rassischen Verfolgung entziehen wollte.

  • BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/91

    Zeiten der Zwangsarbeit als "Ostarbeiter" keine Ersatzzeiten

    Auszug aus BSG, 14.08.1990 - B 13 RJ 27/02 R
    Als Jude zählte der Versicherte zu der Gruppe von Verfolgten, die unter der nationalsozialistischen Herrschaft aus Gründen der Rasse verfolgt wurde und "ausgemerzt" werden sollte (vgl BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7).

    Für die Entschädigungsberechtigung ist in diesem Zusammenhang vielmehr maßgeblich darauf abzustellen, ob der Betroffene einen Schaden in der Rentenversicherung erlitten hat (vgl BSGE 44, 236 = SozR 2200 § 1251 Nr. 35; zum Entschädigungscharakter des § 1251 RVO s auch BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7), für die die Rentenversicherungsgesetze einen Ausgleich vorsehen.

  • BSG, 25.11.1999 - B 13 RJ 63/98 R

    Anerkennung von Fremdrentenzeiten ab der Vollendung des 16. Lebensjahres,

    Auszug aus BSG, 14.08.1990 - B 13 RJ 27/02 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsurteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R - BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 2), ist für die Frage, ab wann der nationalsozialistische Einflussbereich iS von § 17a Abs. 1 FRG sich auf die jeweiligen Gebiete erstreckte, von den zum Entschädigungsrecht entwickelten Grundsätzen auszugehen (so auch BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3; BSG SozR 3-6481 Nr. 11 Nr. 1).

    Die Übernahme dieser in § 43 Abs. 1 Nr. 2 BEG begründeten Fiktion in das Rentenrecht erscheint aufgrund der gleichen Problemlage, einen bestimmten Stichtag zu finden, ab dem die Erstreckung des nationalsozialistischen Einflussbereichs auf einen anderen Staat anzunehmen ist, gerechtfertigt (vgl hierzu ausführlich BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 2, 3).

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R

    Vollendung des 16. Lebensjahres zu Beginn des nationalsozialistischen

    Auszug aus BSG, 14.08.1990 - B 13 RJ 27/02 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsurteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R - BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 2), ist für die Frage, ab wann der nationalsozialistische Einflussbereich iS von § 17a Abs. 1 FRG sich auf die jeweiligen Gebiete erstreckte, von den zum Entschädigungsrecht entwickelten Grundsätzen auszugehen (so auch BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3; BSG SozR 3-6481 Nr. 11 Nr. 1).
  • BSG, 15.10.1985 - 11a RA 32/84

    Ersatzzeittatbestand - Verfolgungsbedingter Auslandsaufenthalt -

    Auszug aus BSG, 14.08.1990 - B 13 RJ 27/02 R
    Als Ausland ist zwar grundsätzlich jedes Gebiet anzusehen, das außerhalb der Grenzen des Deutschen Reichs nach seinem jeweiligen Gebietsstand gelegen ist (BSGE 59, 23 = SozR 2200 § 1251 Nr. 116 mwN).
  • BSG, 04.04.1979 - 12 RK 7/78

    Konkrete Verfolgungsmaßnahme - Begriff - Allgemeine Verfolgungsgefahr -

    Auszug aus BSG, 14.08.1990 - B 13 RJ 27/02 R
    Nach der Rechtsprechung des BGH (LM Nr. 89 zu § 1 BEG 1956; Nr. 49, 51 zu § 2 BEG 1956) und des BSG (SozR 5070 § 9 Nr. 3; SozR 3-5070 § 20 Nr. 6) ist der Begriff der konkreten Verfolgung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen nicht auf unmittelbare Eingriffe in die Lebenssituation des Verfolgten beschränkt, sondern auch dann gegeben, wenn eine allgemeine Verfolgungsgefahr bestand, die bei verständiger Würdigung erwarten ließ, dass der Einzelne in absehbarer Zeit von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen betroffen sein würde und er sich dieser Gefahr durch Auswanderung oder durch andere Weise entzog.
  • BSG, 07.09.1977 - 11 RA 66/76

    Verfolgteneigenschaft - Juden - Zeitpunkt des Verlassens Deutschlands - Rückkehr

    Auszug aus BSG, 14.08.1990 - B 13 RJ 27/02 R
    Für die Entschädigungsberechtigung ist in diesem Zusammenhang vielmehr maßgeblich darauf abzustellen, ob der Betroffene einen Schaden in der Rentenversicherung erlitten hat (vgl BSGE 44, 236 = SozR 2200 § 1251 Nr. 35; zum Entschädigungscharakter des § 1251 RVO s auch BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7), für die die Rentenversicherungsgesetze einen Ausgleich vorsehen.
  • BSG, 26.05.1988 - 5/5b RJ 18/87

    Strafvollzug - Militärstrafanstalt - Zweiter Weltkrieg - Militärischer Dienst -

    Auszug aus BSG, 14.08.1990 - B 13 RJ 27/02 R
    Die Feststellung der Verfolgteneigenschaft ist vom Rentenversicherungsträger bzw von den Gerichten in eigener Zuständigkeit und unabhängig von den Entschädigungsbehörden durchzuführen (BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 130 mwN; s auch Niesel in Kasseler Komm, § 250 SGB VI RdNr 82).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht